HARTUNG CONSULTING PARTGMBB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

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US-Taxes

Wir bieten Ihnen u.a. folgende Dienstleistungen an:

 

  • Erstellung von US Einkommensteuererklärungen
  • Beantragung von Fristverlängerungen für Ihre US Steuererklärung
  • Erstellung von FBAR (Foreign Bank Account Reports)
  • Beantragung von US- Steuernummern (ITIN) sowie Sozialversicherungsnummern (SSN)
  • individuelle Beratung zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation
  • Erstellung “Selbstanzeigeverfahren“ (Streamlined Program, Streamlined foreign Offshore Procedure)
  • Beratung im Zusammenhang mit der Rückgabe der US Staatsbürgerschaft
  • Beratung bei Entsendung in die USA
  • Betreuung und steuerliche Beratung von Tochterunternehmen/Zweigniederlassungen amerikanischer Konzerne

 

Um Ihnen eine perfekt abgestimmte Beratung anbieten zu können, arbeiten wir eng und intensiv mit unseren amerikanischen Partnern in den USA zusammen und bilden somit ein kompetentes zweisprachiges Team.
 

Wichtige Information für US Staatsbürger mit keiner direkten Verbindung in die US

Wenigen Deutschen ist bewusst, dass sie US-Steuererklärungen abgeben müssen, wenn sie eine Daueraufenthaltsberechtigung in den USA haben (sog. „Green Card Holder“) oder die amerikanische Staatsbürgerschaft besitzen. Dies gilt auch dann, wenn sie sich nicht in den USA aufhalten und auch keine wesentlichen Einnahmen aus US-Quellen beziehen. Anders als in Deutschland basiert das Steuersystem der Vereinigten Staaten allein auf der Staatsbürgerschaft, unabhängig vom Wohnort oder der Quelle des Einkommens.

Demzufolge ist jeder US-Bürger mit einem weltweiten Einkommen von umgerechnet $ 10.000 (US-Dollar) verpflichtet, jährlich bis zum 15. April/Juni eine amerikanische Steuererklärung abzugeben, auch wenn keine Steuer fällig ist.
 

Abgabefrist US Steuererklärung:

Abgabefrist US Steuererklärung (normal) 15. April des Folgejahres
für außerhalb der USA ansässige Steuerpfl. 15. Juni des Folgejahres
mit Fristverlängerung (F4868) 15.Oktober des Folgejahres



!!! Die Fristverlängerung gilt nur für die Abgabe, nicht für die Steuerzahlung !!!

Steuerzahlungen müssen bis zum 15. April des Folgejahres an die IRS gezahlt werden, unabhängig davon, ob ein Fristverlängerungsantrag gestellt wurde oder nicht!
 

!!! Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung kann mit empfindlichen Strafen belegt werden !!!

Meldepflicht für ausländische Bankonten (Foreign Bank Account Reports, FBAR)

Neben der Einreichung der amerikanischen Steuererklärungen, ist es für alle US-Bürger ebenso erforderlich, jährlich ein FBAR (jetzt FinCen 114 genannt) einzureichen, wenn die Summe des höchsten Kontostandes in all ihren Finanzkonten außerhalb der Vereinigten Staaten während eines Steuerjahres den Gegenwert von $ 10.000 übersteigt. Die Einreichung erfolgt getrennt von der amerikanischen Einkommensteuererklärung und hat eine andere Antragsfrist (30. Juni).
Die Strafen für die Nicht-Einreichung des FBAR können erheblich sein. Für eine vorsätzliche Unterlassung können strafrechtliche Sanktionen und zivilrechtliche Strafen von bis zu 50 % des jährlichen Bilanzwertes jedes gemeldeten Kontos, zu Folge haben. Ein nicht vorsätzliches Handeln kann Strafen von bis zu $ 10.000 pro Konto/Jahr nach sich ziehen.
 

The Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)

Bis vor kurzem war für die IRS die Nichteinreichung durch im Ausland lebende US-Bürger nicht ohne weiteres erkennbar.

Im Jahr 2010 rief der US-Kongress das Gesetz „FATCA“ ins Leben. Demzufolge sind US-Bürger ab dem Steuerjahr 2011 verpflichtet FBAR einzureichen. Des Weiteren sind Nicht-US-Finanzinstitute aufgefordert, Kontoinhaber mit US Staatsbürgerschaft an die Bundessteuerbehörde der Vereinigten Staaten (IRS) zu melden. Mit anderen Worten: Die IRS erfährt von den Finanzinstituten, welche US-Bürger Finanzkonten im Ausland halten und, ob diese ihrer Pflicht amerikanische Steuererklärungen und Bankkontenberichte einzureichen, nachgekommen sind.

Selbstanzeigeverfahren (Nachreichung der überfälligen amerikanischen Steuererklärungen und FBAR – Streamline Foreign Offshore Procedures (SFOP)


Am 18. Juni 2014 gab die IRS die SFOPS/Streamlined Program für US-Bürger mit Wohnsitz außerhalb der USA bekannt, die nachweisen können, dass ihre Nichteinreichung der amerikanischen Steuererklärungen und FBAR’s nicht vorsätzlich war.

Alle im Ausland lebenden US-Bürger, die ehrlicherweise über ihre Verpflichtung, US-Einkommensteuererklärungen und Bankkontenberichte  einzureichen, nicht Bescheid wissen, sind berechtigt die sog. Selbstanzeigeverfahren anzuwenden. Diese Verfahren verlangen von US-Bürgern, die Steuererklärungen für die letzten drei Jahre, die noch nicht eingereicht wurden und die FBAR’s für die sechs jüngsten Steuerjahre einzureichen, ohne dass Steuerstrafen entstehen. Einkommensteuern, die innerhalb der letzten drei Jahre dadurch fällig geworden  sind,  müssen zuzüglich der Zinsen nachgezahlt werden. Auf alle Strafen für die Nicht- oder Späteinreichung wird dann verzichtet. Die sog. Selbstanzeigeverfahren bieten US-Bürgern eine ausgezeichnete Möglichkeit, ihre amerikanischen Steuererklärungen und Bankkontenberichte gesetzeskonform einzureichen, ohne eine Strafe entrichten zu müssen.